FACHKLINIK FÜR ORTHOPÄDIE
PSYCHOSOMATIK UND PSYCHOTHERAPIE
AHB-Klinik mit berufsgenossenschaftlicher stationärer Weiterbehandlung (BGSW)

Kostenträger

Deutsche Rentenversicherung


STATIONÄRE REHABILITATIONSMASSNAHME (HEILVERFAHREN)


Von Ihrem Arzt wird eine Rehabilitationsmaßnahme beim für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger (DRV Baden-Württemberg oder DRV Bund) gestellt. Dieser entscheidet grundsätzlich, in welcher Einrichtung Sie Ihre Reha durchführen. Sie haben jedoch nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen die Reha-Klinik Hausbaden als Wunschklinik angeben. In der Regel wird diesem Wunsch auch entsprochen. Sobald uns die Bewilligung / Kostenzusage des Rentenversicherungsträgers vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen wegen eines Aufnahmetermins in Verbindung.

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STATIONÄRE ANSCHLUSHEILBEHANDLUNG (AHB)


Nach einer Operation am Bewegungsapparat ist häufig eine weitergehende Rehabilitationsmaßnahme (AHB) sinnvoll. In der Regel ebnet Ihnen der Sozialdienst des operierenden Krankenhauses den Weg in eine entsprechende Reha-Klinik. Auch hier dürfen Sie gerne Ihr Wunsch- Und Wahlrecht in Anspruch nehmen, um in unser Haus zu kommen.


GANZTÄGIG AMBULANTE REHABILITATIONSMASSNAHME


Im Gegensatz zur stationären Rehabilitationsmaßnahme können Sie sowohl ein Heilverfahren als auch eine AHB als ganztägig ambulante Maßnahme in der Reha-Klinik Hausbaden durchführen.  Der Unterschied zum stationären Aufenthalt besteht darin, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha-Klinik aufhalten und das komplette Rehabilitationsprogramm erhalten, jedoch zuhause schlafen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wegstrecke vom Wohnort zur Reha-Klinik von maximal 45 Minuten haben und dass Sie bei einer AHB gesundheitlich in der Lage sind, ein Fahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.


AMBULANTE NACHSORGELEISTUNGEN



IRENA, Psy-RENA, T-RENA der Deutschen Rentenversicherung

Nachsorgeleistungen erhöhen die Wirksamkeit von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen. Die Nachsorgeprogramme IRENA, T-RENA und PSY-RENA stabilisieren und festigen den erreichten Behandlungserfolg einer vorausgegangenen stationären/ambulanten Rehabilitationsmaßnahme mit weiterführenden therapeutischen Maßnahmen.

Ob die Voraussetzungen für IRENA, T-RENA und PSY-RENA bei ihnen vorliegen besprechen Sie mit ihrem behandelnden Arzt während der stationären/ambulanten Rehabilitationsmaßnahme. Alle Programme können in unserem Haus direkt im Anschluss an Ihre stationäre/ambulante Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden.

Um einen engen Bezug zu den Zielen der medizinischen Rehabilitation sicherzustellen, sollten IRENA und PSY-RENA spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende der vorherigen Rehabilitation beginnen und innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Rehabilitation abgeschlossen sein.

T-RENA muss spätestens innerhalb von sechs Wochen beginnen und spätestens sechs Monate nach Ende der Rehabilitation abgeschlossen sein.

Berufsgenossenschaften


BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE WEITERBEHANDLUNG (BGSW)


Die BGSW in der Reha-Klinik Hausbaden ermöglicht die stationäre Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an die Akutphase bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates und peripheren Nervenverletzungen. Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolges dann durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen. 

Dabei wird eine intensive physiotherapeutische Behandlung unter ärztlicher Leitung mit weiteren, bei Bedarf auch beruflich orientierten Behandlungselementen, insbesondere muskuläres Aufbautraining und Ergotherapie kombiniert.

Die Antragstellung zur BGSW in der Reha-Klinik Hausbaden erfolgt durch die behandelnde Akut-Klinik.

Am BGSW- Verfahren sind ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationskliniken (150 bundesweit), mit speziellen personellen, apparativen und räumlichen Anforderungen beteiligt


ERWEITERTE AMBULANTE PHYSIOTHERAPIE (EAP)


Die EAP ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund der Ergebnisse der Rehabilitation von Leistungssportlern entwickelte ambulante Therapieform. Dabei wird wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining (medizinische Trainingstherapie) unterstützt. Sie dient damit insbesondere der Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten

Die Verordnung zur EAP in der Reha-Klinik Hausbaden wird von einem Arzt mit der Zulassung durch die Berufsgenossenschaft als D-Arzt oder H-Arzt ausgestellt. 


ARBEITSPLATZBEZOGENE MUSKULOSKELETALE REHABILITATION (ABMR)


ABMR bezeichnet eine Form der medizinischen Rehabilitation, in der nicht nur Funktions- und Strukturstörungen zu beseitigen oder zu kompensieren sind, sondern auch konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie integriert werden müssen. Dies geschieht durch eine speziell auf den Rehabilitanden ausgerichtete Arbeitsorientierung, damit durch entsprechende Therapieformen eine ausreichende funktionelle Belastbarkeit für eine möglichst unmittelbar an die ABMR-Maßnahme anschließende Arbeitsfähigkeit erreicht werden kann.

Sobald eine medizinische Grundbelastbarkeit vorliegt, die eine arbeitsplatzbezogene Therapie von mindestens 3 Stunden täglich zuläßt, kann eine ABMR begonnen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 wurde die Rehabilitation zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen (§ 20 Abs. 2 SGB V). Sind Sie Rentner ist Ihr Kostenträger i.d.R. die GKV. Bei der Auswahl einer geeigneten AHB- und Rehabilitationsklinik berät Sie der Sozialdienst des operierenden Krankenhauses und kümmert sich um die Antragstellung. Sie haben jedoch ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX ) und dürfen die Reha-Klinik Hausbaden als Wunschklinik angeben. Entspricht die Entscheidung Ihrer Krankenkasse nicht Ihren Wünschen oder wurde Ihr Antrag abgelehnt haben Sie ein Widerspruchsrecht.

Weiterführende Informationen über den „Weg in die Reha“ erhalten Sie über den Sozialverband www.vdk.de 

Private Krankenversicherung (PKV)

Bei den privaten Krankenversicherungen ist die Reha-Klinik Hausbaden als sogenannte „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt.
Ob Ihre PKV die Kosten für ein Heilverfahren übernimmt, ist vom Umfang des individuell abgeschlossenen Vertrags abhängig. Überprüfen Sie deshalb als Privatpatient im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz.
Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) werden von der PKV in der Regel übernommen, da sie formal wie ein Krankenhausaufenthalt behandelt wird.

Den Antrag für ein Heilverfahren stellen Sie bei Ihrer PKV unter Vorlage einer ärztlichen Befürwortung. Bei einer AHB kümmert sich der Sozialdienst des operierenden Krankenhauses um die Antragstellung. Für beide Maßnahmen haben Sie nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen die Reha-Klinik Hausbaden als Wunschklinik angeben.